§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von Paragraf 310 Absatz 1 BGB.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für jedwede Verträge, die mit der IDB GmbH getroffen werden. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Ein Angebot unsererseits wird individuell mit Datum befristet. Die Frist gilt bis zum angegebenen Tag 16:00Uhr.
Falls kein individuelles Datum angegeben ist gilt die Bindefrist bis 21 Tage nach Datum des Angebots 16:00Uhr. - Individuelle Vereinbarungen, Angebotsabgabe und -annahme erfolgen schriftlich oder in Textform per Email an die Geschäftsadressen (...@ingenieure-db.de) der Bevollmächtigten Personen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Angebotsunterbreitung und Auftragserteilung überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z.B. Angebotsschreiben, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Soweit keine Beauftragung zustande kommt, sind die zur Verfügung gestellte Unterlagen unverzüglich zu vernichten bzw. zu löschen.
§ 4 Preise und Zahlung
- Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise netto, d.h. zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
- Zahlungen haben ausschließlich auf das auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
- Die Zahlung ist grundsätzlich mit Abschluss der Leistungserbringung fällig. Bei Dienstleistungen die über den Zeitraum von einem Monat hinausgehen, ist eine Teilzahlung entsprechend der bis dahin erbrachten Leistung zum Monatsende fällig.
- Soweit nicht anders angegeben, tritt ein Verzug spätestens 21 Tage nach Rechnungsstellung ein. Das Datum der Rechnung ist dabei maßgebend. Bei Verzug behalten wir uns vor, Verzugsschäden und -zinsen nach §288 BGB (insbesondere Absatz 2 und 5) zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Bei Dienstleistungen die nachts (22-6Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen erfolgen (0-24Uhr), behalten wir uns vor, einen Zuschlag von bis zu 25% der vereinbarten Stundenvergütung zu berechnen. Die Zuschläge sind kumulativ.
- Dienstleistungen die schichtweise erbracht werden, werden mit mindestens 8h berechnet.
§ 5 Zurückbehaltungsrechte
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Ausfall der Leistungserbringung
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- a) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist er verpflichtet den uns entstandenen oder entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
b) Insbesondere kommt der Besteller in Annahmeverzug, wenn dieser die geplante bzw. bestellte Dienstleistungen nicht mindestens 48h vor Beginn der Leistungserbringung in Textform beim Leistungserbringer abbestellt. Für diesen Fall behalten wir uns die Berechnung von Ausfallschichten (je 8h) vor. - Bei Verzug oder Ausfall der Leistungserbringung von unserer Seite, die nicht durch schuldhaftes Verhalten (z.B. höhere Gewalt) unserer Seite begründet sind, besteht kein Anspruch des Bestellers auf die Ersetzung des dadurch entstanden Schadens.
§ 9 Mängelansprüche
- Mängelansprüche bei Dienstverträgen können nur bis zu 3 Monate nach erfolgter Leistung geltend gemacht werden.
- Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Falls der Mangel auf einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers vorausgeht, so dass der Gegenstand des Mangels nicht ordnungsgemäß bzw. wie gewünscht erfüllt werden konnte, so ist ein Anspruch ausgeschlossen.
- Bei Mängeln die nicht durch schuldhaftes Verhalten (z.B. höhere Gewalt) unsererseits begründet sind, ist ein Anspruch ausgeschlossen.
§ 10 Sonstiges
- Verträge und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesen Verträgen ist unser Geschäftssitz.